Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Neue Kooperation Honisch Spedition GmbH & Co. KG
11.12.2024 | FAHRSCHUL-NEWSDu suchst einen neuen Job in der Spedition? Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Honisch GmbH und Co.KG bieten wir dir spannende Möglichkeiten! Alle Infos zu den aktuellen Stellen findest du unter SPEZIAL oder dem Link : https://www.spedition-honisch.de/jobs/
Mehr erfahren >Jetzt Upgrade zum Autoführerschein (B196) machen
10.12.2024 | FAHRSCHUL-NEWSDiese Voraussetzungen sind notwendig für das 125er Upgrade zum Autoführerschein (B196) Du bist seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B Du hast das Mindestalter von 25 Jahren erreicht Du hast eine theoretische (4 x 90 Minuten) und praktische Schulung( 10 x 45 Minuten) absolviert Es ist keine theoretische Prüfung oder praktische Prüfung notwendig Gerne informieren wir Sie über ihren Einstieg in die Zweiradklasse A1
Mehr erfahren >Neue Fahrlehrer in den Filialen Berge & Wenholthausen
10.12.2024 | FAHRSCHUL-NEWSHallo liebe Fahrschüler/innen In Berge und Wenholthausen betreuen euch nun die beiden Christians im theoretischen Unterricht und in der Praxis. Christian Zebut übernimmt ab sofort die Ausbildung auf dem Schaltwagen. Die Ausbildung auf dem Automatikfahrzeug bei B 197 übernimmt derzeit Christian Habla. Christian H. hat schon mal vor ein paar Jahren dir Bereiche Berge / Wenholthausen / Grevenstein / Visbeck und Freienohl betreut und wird dieses nun auch wieder machen.
Mehr erfahren >NEUE Kooperation mit der Spedition Maassen GmbH & Co.KG
10.12.2024 | FAHRSCHUL-NEWSDu suchst einen neuen Job in der Spedition? Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Maassen GmbH & Co. KG bieten wir dir spannende Möglichkeiten!Alle Infos zu den aktuellen Stellen findest du unter SPEZIAL oder dem Link : https://maassen-spedition.de/karriere/
Mehr erfahren >Autozubehör: Diese Dinge müssen Sie immer dabei haben
15.10.2024 | FAHRSCHUL-WISSENJedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt #userInhaber#, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so #userInhaber#. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät #userInhaber# dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß #userInhaber#. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. #userInhaber# appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Sicher durch die Probezeit / Wetterfeste Motorradkleidung
15.10.2024 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/-r Fahrfreund/-in, die bestandene Fahrprüfung ist zweifellos ein freudiges Ereignis! Der Führerschein allein macht dich aber nicht schlagartig zum souveränen Verkehrsteilnehmer. Weil von Fahranfängern ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht, nimmt der Gesetzgeber diese mit einer zweijährigen Probezeit besonders in die Pflicht. Damit die Freude am Führerschein von anhaltender Dauer ist, haben wir für dich in diesem Monat jede Menge nützlicher Informationen zum Thema zusammengestellt. Bevor dein Bike den Winterschlaf antritt, bietet der Herbst mitunter noch einmal letzte Gelegenheiten für die ein oder andere Spritztour. Um im Sattel Wind und Wetter trotzen zu können, braucht es dabei vor allem die passende Bekleidung. Wir verraten dir, mit welchem Outfit du auch längere Ausfahrten ohne Frostbeulen genießen kannst! Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
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