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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Autofahren während der EM

15.06.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die beginnende EM bringt Massen in Bewegung. Auch abseits der Stadien feiern Fußballfans ausgelassen auf den Straßen – und stellen Verkehrsteilnehmer vor außergewöhnliche Herausforderungen. Mit der Europameisterschaft im eigenen Land steht Deutschland ein besonderes Sportereignis bevor. Während Fußball-Deutschland auf ein zweites Sommermärchen hofft, strömen Fans aus ganz Europa in die Gastgeberstädte, um ihre Mannschaften zu unterstützen. Die während der Turnierwochen gesteigerte Mobilität wird somit nicht nur für die heimische Infrastruktur zum Belastungstest, auch Autofahrer müssen – ungeachtet ihrer persönlichen Anteilnahme – ihr Verkehrsverhalten anpassen. So feiern Fans sportliche Erfolge nicht nur im Stadion oder vor dem Fernseher, sondern nach Spielende dann auch auf den Straßen und im eigenen Auto. „Im Freudentaumel gerät das Thema Verkehrssicherheit für so manchen euphorisierten Fußballfan durchaus in Vergessenheit“, sagt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Vor allem nach entscheidenden Spielen müssen Sie deshalb vor allem im Innenstadtbereich nicht nur mit anhaltenden Beeinträchtigungen rechnen, sondern auch mit unberechenbarem Verhalten.“ Spätestens seit der WM 2006 sind Autokorsos Begleiterscheinungen großer Turniere. Doch sind die motorisierten Fan-Kolonnen verkehrsrechtlich eigentlich erlaubt? „Grundsätzlich ist das unnötige Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften laut Straßenverkehrsordnung verboten, wenn dadurch Andere belästigt werden“, erklärt #userInhaber#. „Bei sportlichen Großereignissen wird diese Regelung aber mit größtmöglicher Kulanz ausgelegt. Dennoch sollten Sie die Toleranzgrenze nicht überstrapazieren, selbstverständlich müssen sich auch Mitfahrer im Autokorso an die Verkehrsregeln halten. Dies gilt auch für den Einsatz der Hupe, dieser ist ausschließlich für das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen vorgesehen.“ Das Geschehen auf der Straße verfolgen zahlreiche weitere Anhänger und Schaulustige vom Straßenrand. #userInhaber rät deshalb auch Unbeteiligten, Fahrten entlang der Fan-Meilen nach wichtigen Partien nach Möglichkeit zu vermeiden. „Berauscht nicht nur vom Spielverlauf lassen sich feiernde Menschen im Siegestaumel immer wieder zu riskanten Manövern hinreißen. Passieren Sie größere Personengruppen deshalb bitte nur mit erhöhter Aufmerksamkeit und reduzierter Geschwindigkeit.“ Eine in der Regel weniger sicherheitsrelevante Ausdrucksform der Unterstützung sind Fan-Artikel für Autos. Doch auch wer mit dem eigenen Fahrzeug Flagge zeigen will, sollte einiges beachten: „Stoff-Überzieher, Fahnen und Aufkleber und Transparente sind völlig unproblematisch, solange die Deko nicht zu einer Sichteinschränkung des Fahrers führt und Lichtanlagen und Kennzeichen nicht verdeckt werden“, sagt #userInhaber#. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Aggression im Straßenverkehr

15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Deutsche Verkehrsteilnehmer neigen immer häufiger zu Aggressionen am Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Unfallforschung der Versicherer. Demnach gaben 50 Prozent der Befragten zu, den eigenen Ärger regelmäßig an anderen Verkehrsteilnehmern auszulassen. Ausbremsen, dichtes Auffahren und Rasen gehören dabei zum Standardrepertoire der Verkehrsrowdys. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechend Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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