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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Mieten statt Kaufen? Leasing und Auto-Langzeitmiete

15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Automobilindustrie reagiert mit alternativen Vertriebsmodellen auf rückläufige Neuwagenkäufe. Flexible Laufzeiten machen längerfristige Mitfinanzierungen inzwischen auch für Privatpersonen interessant. Parallel zu Globalisierung und technologischem Fortschritt verändert sich auch unser Konsumverhalten rapide. Insbesondere für jüngere Generationen verliert der bloße Besitz in Zeiten von Sharing Economy zunehmend an Bedeutung. Dies spürt auch die Automobilindustrie: Wer Flexibilität, Unabhängigkeit und Abwechslung zu den höchsten Gütern erhebt, empfindet große Investitionen wie den Kauf eines Neuwagens eher als Belastung. Um den geänderten Bedürfnissen von Autofahrern gerecht zu werden, setzt die Branche deshalb zunehmend auf alternative Vertriebsmodelle. Bereits heute sind rund 20 % aller Neuwagen geleast. „Leasing-Fahrzeuge sind aufgrund steuerlicher Vorteile nach wie vor für allem für Unternehmer attraktiv“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Für Privatpersonen hingegen ist es zumeist ein verhältnismäßig kostspieliges Finanzierungskonzept“. Nach Ablauf der in der Regel mehrjährigen Leasing-Verträgen steht für den Mieter die Option, das gemietete Fahrzeug zu erwerben. „Im Unterschied zum Barkauf und auch dem herkömmlichen Ratenkredit zahlen Sie beim Leasing-Kauf bis zu 130 % des Neupreises,“ weiß #userInhaber#. „Leasing bedeutet zudem immer eine erhebliche, finanzielle Verpflichtung und sollte deshalb nur bei größtmöglicher Planungssicherheit in Betracht gezogen werden. Die vermeintlich geringen monatlichen Raten für einen schicken Neuwagen täuschen leicht über den tatsächlichen Vertragsumfang hinweg.“ Wer aus beruflichen oder anderen Gründen für einen begrenzten Zeitraum ein Auto benötigt, ist mit den von den meisten Leihwagenfirmen angebotenen Langzeitmieten besser beraten. Dank individuell vereinbarer Konditionen und flexiblen Laufzeiten birgt die Langzeitmiete wesentlich geringere finanzielle Risiken als das Leasing. „Die Langzeitmiete rentiert sich insbesondere in Lebenssituationen, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten Mobilität erfordern, etwa bei einem längeren beruflich bedingten Aufenthalt in einer fremden Stadt oder einer ausgedehnten Reise“, so #userInhaber#. Die Autohersteller entwickeln frei nach dem Motto „Mieten statt Kaufen“ indes ihre eigenen All-Inclusive-Varianten in Form von Abos und Flatrate-Tarifen. So bieten Mercedes, BMW und Volvo bereits entsprechende Angebote an, bei denen der Kunde für einen deftigen monatlichen Fixpreis regelmäßig die neuesten Modelle fahren kann. Die Zukunft wird zeigen, wie viel die Autofahrer von morgen bereit sind, für Flexibilität zu zahlen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neufassung der Automatikregelung

15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Eine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung

15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Mit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. #userInhaber# von der #userName# hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät #userInhaber#. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Sicher durch die Verkehrskontrolle

15.10.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Obwohl jeder Autofahrer früher oder später Ziel einer Verkehrskontrolle wird, sind viele Menschen unzureichend über die eigenen Rechte und Pflichten informiert. Alle Nutzer öffentlicher Straßen unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Überwachung der dort festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen darf die Polizei grundsätzlich jederzeit einzelne Verkehrsteilnehmer anhalten und kontrollieren. Obwohl eine Verkehrskontrolle weder einen Verdacht geschweige denn ein Fehlverhalten konstituiert, werden selbst gewissenhafte Autofahrer im Kontakt mit dem Gesetzeshüter häufig nervös. Dabei sind der Staatsgewalt bei der Überprüfung von Fahrzeug und Insassen klare Grenzen gesetzt. #userInhaber# von der #userName# vermittelt jeden Tag Verkehrskonformität, sowohl auf der Straße als auch im Seminarraum. Dabei stehen auch Verhalten und Abläufe in einer Verkehrskontrolle auf dem Lehrplan: „Ich rate meinen Schützlingen zunächst, stets die Ruhe zu bewahren und den Beamten höflich, respektvoll und kooperativ zu begegnen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, hat schließlich nichts zu befürchten und gestaltet den Vorgang somit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich!“ Die polizeilichen Befugnisse sind klar definiert: Neben der aus Führerschein und Zulassungsbescheinigung bestehenden Dokumentation, können auch Vorhandensein und Zustand von Warndreieck, Warnweste und ordnungsgemäß bestücktem Erste-Hilfe-Koffer Gegenstand einer Verkehrskontrolle sein. Weiterhin müssen bei Bedarf auch HU-Plakette, Reifen, Licht- und Bremsanlagen sowie die Beladung des Fahrzeugs einer Prüfung Stand halten. „Entsprechenden Anweisungen müssen Sie uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, erklärt #userInhaber#. „Im Bezug auf alle darüberhinausgehenden Maßnahmen haben Sie gegenüber der Polizei hingegen keine Mitwirkungs-, sondern lediglich eine Duldungspflicht.“ Sofern kein begründeter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt, sind Autofahrer demnach nicht verpflichtet, einer Untersuchung der eigenen Person, des Handys oder mitgeführter Taschen und Koffer zuzustimmen. Auch ein Atemalkohol-Test und die Entnahme einer Blut- oder Urinprobe kann verweigert werden. Im Eifer des Gefechts belasten sich Beschuldigte durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte oft selbst. „Wenn die Polizei Sie im Gespräch drängt, genauere Angaben zu einem Sachverhalt zu machen, können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern“, rät #userInhaber#. „Sofern Sie aber ein reines Gewissen haben, sollten Sie mitunter auch einer nicht verpflichtenden Maßnahme zustimmen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zudem sind die Ordnungshüter wesentlich eher bereit, im Zweifel einmal ein Auge zuzudrücken, wenn Sie ihnen mit Anstand und Respekt gegenübertreten!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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